Vereinssatzung der Interessengemeinschaft Potsdamer Straße e.V.
1: Vereinsname
Der Verein führt den Namen „Interessengemeinschaft Potsdamer Straße“ mit dem Zusatz „e.V.“nach der Eintragung in das Vereinsregister.Sitz des Vereins ist Berlin.
2: Vereinszweck
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich ideelle und gemeinnützige Zwecke im Sinne des im dritten Abschnitt der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke).
Der Vereinszweck wird erreicht durch: Förderung der alten Wohn- und Geschäftsgegend vom Kleistpark bis zur Potsdamer Brücke einschließlich der Anliegerstraßen.
Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Verein mit Einwirkung auf die Stadtplanung und Straßenbildgestaltung im gesamten Einzugsbereich der Potsdamer Straße, mit Aufklärung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Information der Mitglieder; Vorschlägen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Wohnbesiedlung sowie Vorschlägen zur Lösung von Verkehrsproblemen und Förderung des Umweltschutzes.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
Vereinsvermögen darf nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Kein Vereinsmitglied oder fremde Personen dürfen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsvermögen.
3: Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4: Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Vereinsmitglied kann jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Lebenswerden, die ihren Wohnsitz oder Geschäftsstelle in Berlin hat.
Die Mitgliedschaft wird allein durch schriftlichen Beitrittsantrag erworben, über dessen Annahmeder Vorstand durch schriftliche Mitteilung ohne Begründung entscheidet.
Personen, die sich Verdienste um den Verein und seine Ziele oder insbesondere um die Gegend der Potsdamer Straße erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins unter Gewährung der Beitragsfreiheit gewählt werden.
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Auflösung des Vereins
- durch Tod des Mitgliedes
- durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist nur zum Ende des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig; für das laufende Geschäftsjahr ist dennoch der Jahresbeitrag fällig.
- durch Ausschluss:
- Der Vorstand
- die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit nicht die Satzung anderes bestimmt.
- Der Vorstand kann sich innerhalb folgender Aufgaben durch Bevollmächtigte vertreten lassen:
- Finanzwesen einschließlich Beitragseinziehung, Jahresbericht und Jahresrechnung.
- Rechtsverkehr mit Ämtern und Behörden.
- Organisation, Durchführung und Vertragsregelungen von Informations-, Förderungs- und sonstigen Veranstaltungen, die er zur Erreichung des Satzungszweckes für nützlich oder erforderlich hält.
- Entgegennahme des Jahres- sowie des Kassenberichts.
- Entlastung des Vorstandes.
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Revisoren.
- Festsetzung der Beiträge.
- Beschlüsse zur Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
- Ernennung von Ehrenmitgliedern.